Hinweise zum Lockdown ab 02.11.2020
Servus Sportfreunde, Freunde des SV Mengkofen,
der zum 2. November 2020 ausgerufene Lockdown erwischt den Amateur-Sport mit voller Wucht.
Somit müssen wir alle Sportstätten schließen und bitten euch alle diese nicht mehr zu nutzen.
Das gilt für die Fußballplätze, wie auch die Tennisanlagen genauso für die Kegelbahn und den Fitnessbereich.
Ausnahmen nach §10 Sport (Individualsportarten)
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/ siehe §10
Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10).
Das heißt die Tennishalle bleibt geöffnet unter den §10 beschriebenen Regeln.
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.
Auch das Hygienekonzept des SVM im Sportheim ist einzuhalten.
Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein aller Tennisspieler und Trainer in Bayern. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!
31.10.2020
Eure Vorstandschaft des SV Mengkofen
Rudi Köppl & Lothar Köglmeier