Hinweise zum Lockdown ab 02.11.2020
Servus Sportfreunde, Freunde des SV Mengkofen, der zum 2. November 2020 ausgerufene Lockdown erwischt den Amateur-Sport mit voller Wucht. Somit müssen wir alle Sportstätten schließen und bitten euch alle diese nicht mehr zu nutzen. Das gilt für die Fußballplätze, wie auch die Tennisanlagen genauso für die Kegelbahn und den Fitnessbereich. Ausnahmen nach §10 Sport (Individualsportarten) https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/ siehe §10 Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Das heißt die Tennishalle bleibt geöffnet unter den §10 beschriebenen Regeln. Es darf zu…